AGB | Umzugsvögel Transport & Umzugsservice

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Umzüge

1. Leistungen

1.1 Das Umzugsunternehmen führt die vereinbarten Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt und unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers aus.

1.2 Der Umfang der Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.

1.3 Entstehen während der Durchführung unvorhersehbare, erforderliche Mehraufwendungen, kann das Umzugsunternehmen hierfür eine angemessene zusätzliche Vergütung verlangen, sofern diese Mehraufwendungen nicht vom Umzugsunternehmen zu vertreten sind.

1.4 Erweitert der Auftraggeber nach Vertragsschluss den Leistungsumfang, sind die dadurch entstehenden Mehrkosten zusätzlich zu vergüten.

1.5 Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, umfasst der Auftrag keine Elektro-, Gas-, Wasser-, Sanitär-, Dübel-, Maler-, Schreiner- oder sonstigen handwerklichen Installationsarbeiten.

1.6 Werden auf Wunsch des Auftraggebers Dritte, insbesondere Handwerker, vermittelt, haftet das Umzugsunternehmen nur für die sorgfältige Auswahl, nicht für deren eigene Leistung.

2. Beiladung und Transportdurchführung

2.1 Der Umzug kann, sofern nichts anderes vereinbart ist, auch als Beiladung oder zusammen mit anderen Transporten durchgeführt werden.

2.2 Das Umzugsunternehmen ist berechtigt, geeignete Subunternehmer oder andere Möbelspediteure mit der Durchführung einzelner oder sämtlicher Leistungen zu beauftragen, sofern berechtigte Interessen des Auftraggebers nicht entgegenstehen.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Umzugsgut vollständig und zutreffend anzugeben. Dies gilt insbesondere für besonders schwere, sperrige, empfindliche, wertvolle oder gefährliche Gegenstände.

3.2 Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass Zufahrten, Treppenhäuser, Aufzüge, Türen, Ladezonen und sonstige Zugänge am Abhol- und Zielort nutzbar sind.

3.3 Erforderliche Genehmigungen, insbesondere für Halteverbotszonen, Aufzüge, Zufahrten oder Sondernutzungen, sind vom Auftraggeber rechtzeitig zu veranlassen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass das Umzugsunternehmen diese Leistung übernimmt.

3.4 Der Auftraggeber hat das Umzugsunternehmen rechtzeitig über besondere Umstände zu informieren, insbesondere enge Treppenhäuser, fehlende Aufzüge, lange Tragewege, Parkbeschränkungen, Baustellen, Gewichtsbeschränkungen, empfindliche Böden oder andere Erschwernisse.

3.5 Unterlässt der Auftraggeber erforderliche Angaben oder Mitwirkungshandlungen, trägt er die daraus entstehenden Mehrkosten, Wartezeiten und Verzögerungen.

4. Verpackung und Kennzeichnung

4.1 Soweit die Verpackung durch den Auftraggeber erfolgt, ist dieser für eine geeignete, transportsichere Verpackung verantwortlich.

4.2 Das Umzugsunternehmen ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber verpackte Kartons oder Behältnisse auf Inhalt, Vollständigkeit oder ordnungsgemäße Verpackung zu überprüfen.

4.3 Empfindliche, zerbrechliche oder besonders wertvolle Gegenstände sind dem Umzugsunternehmen vor Beginn der Arbeiten gesondert mitzuteilen.

5. Gefährliche oder ausgeschlossene Gegenstände

5.1 Der Auftraggeber hat gefährliche Güter vorab anzugeben. Dazu zählen insbesondere explosive, leicht entzündliche, ätzende, giftige, strahlende, übelriechende oder sonst gefährliche Stoffe sowie Waffen, Munition, Chemikalien, Gase, Akkus, Batterien, Brennstoffe und ähnliche Gegenstände.

5.2 Ohne ausdrückliche Vereinbarung werden gefährliche Güter, lebende Tiere, Pflanzen, Bargeld, Urkunden, Schmuck, Edelmetalle, Wertpapiere, Kunstgegenstände von besonderem Wert und vergleichbare Gegenstände nicht transportiert.

5.3 Nimmt der Auftraggeber solche Gegenstände ohne vorherige Mitteilung in das Umzugsgut auf, haftet er für daraus entstehende Schäden und Mehrkosten.

6. Weisungen und Mitteilungen

6.1 Weisungen und Mitteilungen zur Durchführung des Umzugs sind rechtzeitig und möglichst in Textform an das Umzugsunternehmen zu richten.

6.2 Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie vom Umzugsunternehmen bestätigt wurden.

7. Preise, Zusatzkosten und Zahlungsbedingungen

7.1 Es gilt der im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarte Preis. Maßgeblich ist der dort beschriebene Leistungsumfang.

7.2 Zusätzliche Leistungen, Wartezeiten, Erschwernisse, nicht angegebene Umzugsgüter, zusätzliche Etagen, lange Tragewege, nicht nutzbare Aufzüge, fehlende Parkmöglichkeiten oder nachträgliche Änderungen können gesondert berechnet werden.

7.3 Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung spätestens bei Ablieferung des Umzugsguts fällig. 7.4 Bei Zahlungsverzug ist das Umzugsunternehmen berechtigt, gesetzliche Zurückbehaltungs- und Pfandrechte geltend zu machen.

7.5 Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Umzugsunternehmens ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenansprüchen zulässig.

8. Rücktritt, Kündigung und Stornierung

8.1 Der Auftraggeber kann den Umzugsvertrag vor Durchführung kündigen.

8.2 Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, kann das Umzugsunternehmen die gesetzlich vorgesehenen Ansprüche geltend machen, insbesondere Ersatz bereits entstandener Aufwendungen und eine angemessene Vergütung für die entgangene Leistung, soweit gesetzlich zulässig.

8.3 Alternativ kann, sofern wirksam vereinbart, eine pauschale Stornogebühr verlangt werden. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

8.4 Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei Umzugsleistungen mit fest vereinbartem Termin regelmäßig nicht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB vorliegen.

9. Haftung

9.1 Die Haftung des Umzugsunternehmens richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den Regelungen des Handelsgesetzbuches über den Umzugstransport.

9.2 Für Schäden am Umzugsgut haftet das Umzugsunternehmen während der Obhutszeit, soweit der Schaden nicht auf Umständen beruht, die das Umzugsunternehmen auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden konnte.

9.3 Für vom Auftraggeber selbst verpacktes, nicht ausreichend geschütztes oder nicht gekennzeichnetes Umzugsgut kann die Haftung eingeschränkt oder ausgeschlossen sein, soweit der Schaden auf die Verpackung oder fehlende Kennzeichnung zurückzuführen ist.

9.4 Offensichtliche Schäden oder Verluste sind spätestens bei Ablieferung anzuzeigen. Nicht offensichtliche Schäden sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb der gesetzlichen Fristen, mitzuteilen.

9.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Schadensfeststellung mitzuwirken und dem Umzugsunternehmen Gelegenheit zur Besichtigung zu geben.

10. Höherwertiges Umzugsgut und Versicherung

10.1 Der Auftraggeber hat das Umzugsunternehmen vor Vertragsschluss auf besonders wertvolle, empfindliche oder außergewöhnliche Gegenstände hinzuweisen.

10.2 Auf Wunsch kann, soweit angeboten, eine zusätzliche Transportversicherung vermittelt oder abgeschlossen werden. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung.

11. Datenschutz

11.1 Das Umzugsunternehmen verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers nur, soweit dies zur Angebotserstellung, Vertragsdurchführung, Abrechnung, Kommunikation oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

11.2 Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Umzugsunternehmens.

12. Gerichtsstand und Rechtswahl

12.1 Es gilt deutsches Recht.

12.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Umzugsunternehmens.

12.3 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

13. Streitbeilegung

13.1 Das Umzugsunternehmen ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

 

Stand: 16.06.2026

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Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet

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